Die Aufgaben
- Risikoanalyse nach § 5 GwG erstellen und fortschreiben
- Sorgfaltspflichten und Identifizierung überwachen
- Auffällige Transaktionen auswerten
- Verdachtsmeldungen an die FIU abgeben
- Mitarbeiter schulen und Fachbereiche beraten
Was die Rolle zahlt
Monatsbrutto auf den einzelnen Stufen des Weges in diese Rolle. Es sind Orientierungswerte; was ein Haus tatsächlich zahlt, hängt am Tarif, an der Entgeltgruppe und an der Größe des Instituts.
entspricht 16.800 € im Jahr
entspricht 48.000 € im Jahr
Mit 2–3 Jahren Erfahrung
4.500–5.800 €
Orientierungswerte. Die Funktion wird je nach Institutsgröße tariflich oder außertariflich vergütet; in kleinen Häusern ist sie oft mit weiteren Aufgaben verbunden, was die Eingruppierung verändert. Die untere Stufe ist die Vergütung während der Ausbildung oder eines dualen Studiums.
Was macht ein Geldwäschebeauftragter?
Der Geldwäschebeauftragte ist keine Stellenbezeichnung wie andere, sondern eine gesetzlich vorgesehene Funktion: § 7 des Geldwäschegesetzes verpflichtet Kreditinstitute, einen Geldwäschebeauftragten und einen Stellvertreter zu bestellen und der BaFin anzuzeigen. Er ist der Geschäftsleitung unmittelbar nachgeordnet und für die Einhaltung der Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständig.
Grundlage der Arbeit ist die Risikoanalyse nach § 5 GwG: Welche Kunden, Produkte, Länder und Vertriebswege bringen welches Risiko mit sich – und welche Maßnahmen folgen daraus. Auf ihr bauen die Sorgfaltspflichten der §§ 10 bis 15 GwG auf, von der Identifizierung des Kunden über die Klärung des wirtschaftlich Berechtigten bis zu verstärkten Pflichten bei politisch exponierten Personen und Hochrisikoländern. Ergibt die Prüfung einen Verdacht, ist er nach § 43 GwG der Financial Intelligence Unit zu melden, unverzüglich und ohne den Kunden zu informieren.
Der Arbeitsalltag
Der praktische Kern ist die Auswertung von Hinweisen. Monitoringsysteme werfen Treffer aus – ungewöhnliche Bargeldeinzahlungen, Zahlungen in Risikoländer, Kontobewegungen, die zum angegebenen Geschäftszweck nicht passen –, dazu kommen Meldungen aus den Filialen. Jeder Fall wird recherchiert, bewertet und dokumentiert, mit drei möglichen Ergebnissen: erledigt, weiter beobachten, melden.
Daneben stehen Dauerthemen: Sanktions- und Embargolisten, deren Abgleich nach europäischen Verordnungen laufend erfolgen muss, Nachbearbeitung unvollständiger Kundendaten, Schulungen, Berichte an die Geschäftsleitung, Prüfungen durch Revision und Wirtschaftsprüfer.
Die Belastung ist doppelt. Fachlich, weil die Zahl der Treffer steigt und der Personalaufbau selten mitkommt – Fehlalarme binden den Großteil der Zeit. Und persönlich, weil die Funktion Verantwortung mit Rechtsfolgen trägt: Verstöße gegen das Geldwäschegesetz sind bußgeldbewehrt, und die Aufsicht adressiert Mängel im Meldeverhalten unmittelbar. Wer die Funktion ausübt, muss Kündigungen von Kundenbeziehungen aussprechen, die im Vertrieb niemand will.
Was die Rolle verlangt
Die Bestellung setzt Zuverlässigkeit und Fachkunde voraus. Üblich ist der Weg über mehrere Jahre im Bankgeschäft – Zahlungsverkehr, Compliance, Revision oder Beratung – mit anschließender Zertifizierung. Auch Juristen und Absolventen wirtschaftsrechtlicher Studiengänge kommen in die Funktion, brauchen dann aber Kenntnis der Abläufe im Haus.
Verlangt wird die Fähigkeit, aus dünnen Hinweisen ein Urteil zu bilden und es zu vertreten. Eine Verdachtsmeldung ist keine Anzeige und kein Vorwurf; sie zu unterlassen, weil ein Kunde wichtig ist, ist eine Pflichtverletzung.
Was man verdient
Der Einstieg in die Funktion liegt meist zwischen 3.800 und 4.200 Euro brutto im Monat, mit Erfahrung zwischen 4.500 und 5.800 Euro. Grundlage ist der TVöD-Sparkassen, der Tarifvertrag für das private Bankgewerbe oder das genossenschaftliche Tarifwerk; in großen Häusern und bei Instituten mit internationalem Geschäft sind außertarifliche Verträge verbreitet. In kleinen Instituten ist die Funktion oft mit Compliance oder Revision gebündelt, und dann folgt die Vergütung dem gesamten Aufgabenzuschnitt.
Wie es weitergeht
Ein Weg führt in die Leitung der Zentralen Stelle größerer Häuser, ein zweiter in die Spezialisierung auf Sanktionen, Betrugsprävention oder Zahlungsverkehrsanalyse. Ein dritter in die Revision oder in die Beratung, denn Institute und Zahlungsdienstleister suchen diese Kompetenz beständig. Der Wechsel zurück in den Vertrieb ist selten – wer diese Arbeit einige Jahre gemacht hat, sieht Kundenbeziehungen dauerhaft anders.
Das sollten Sie mitbringen
Stärken
- • Genauigkeit und Ausdauer bei Recherche
- • Nerven bei unangenehmen Gesprächen
- • Verschwiegenheit
- • Entscheidungsfähigkeit im Zweifel
Studium & Vorwissen
- • Geldwäscherecht
- • Bankaufsichtsrecht
- • Zahlungsverkehr
- • Kriminalistik in Grundzügen
Ein Studium ist für diese Rolle nicht in jedem Fall nötig: Der übliche Weg in eine Bank führt über die Ausbildung zum Bankkaufmann und die Weiterbildung zum Bankfachwirt. Entscheidend ist seltener der Abschluss als die Abteilung, in der man vorher gesessen hat.
Wo gearbeitet wird
- Zentrale Stelle einer Sparkasse
- Genossenschaftsbank oder Verbundinstitut
- Privatbank mit Auslandsbezug
- Zahlungsdienstleister
Wie es danach weitergeht
- Zertifizierung als Geldwäschebeauftragter
- Spezialisierung auf Sanktionen und Embargos
- Betrugsprävention und Fraud
- Leitung der Zentralen Stelle
Häufige Fragen
Wie lange dauert der Weg zum Geldwäschebeauftragter?
Üblich sind 60 Monate (5 Jahre) von der Ausbildung bis in die Rolle. Wer über ein Studium einsteigt, ist meist schneller dort; wer aus einer anderen Abteilung wechselt, braucht länger.
Was verdient man als Geldwäschebeauftragter?
Zum Berufseinstieg rund 4.000 Euro brutto im Monat. Mit zwei bis drei Jahren Erfahrung liegt die Spanne meist zwischen 4.500 und 5.800 Euro.
Welche Voraussetzungen braucht man?
Erwartet wird Bankausbildung mit Weiterbildung oder Studium mit Rechtsbezug. Fachlich geht es um Geldwäscherecht, Bankaufsichtsrecht, Zahlungsverkehr und Kriminalistik in Grundzügen; persönlich zählen vor allem Genauigkeit und Ausdauer bei Recherche, Nerven bei unangenehmen Gesprächen, Verschwiegenheit und Entscheidungsfähigkeit im Zweifel.
Wie geht es von dieser Rolle aus weiter?
Typische Wege sind Zertifizierung als Geldwäschebeauftragter, Spezialisierung auf Sanktionen und Embargos, Betrugsprävention und Fraud oder Leitung der Zentralen Stelle. Das Gehalt liegt dann meist zwischen 4.500 und 5.800 Euro brutto im Monat.