Gehalt & Vergütung

Gehalt in der Bank: TVöD-S, AGV Banken und was verhandelbar ist

6 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Im Tarif ist das Gehalt eine Tabelle, außerhalb eine Verhandlung. Welcher Tarifvertrag für welches Haus gilt, wie Tarifgruppen entstehen und wo tatsächlich Spielraum ist.

Beim Gehalt in Banken gibt es eine Trennlinie, die wichtiger ist als jede Branchenstatistik: tarifgebunden oder nicht. Auf der einen Seite steht eine Tabelle, in der Einkommen aus Gruppe und Stufe folgt. Auf der anderen steht ein Angebot, über das gesprochen wird. Wer nicht weiß, auf welcher Seite er sitzt, verhandelt falsch - entweder gegen eine Tabelle, die sich nicht bewegt, oder gar nicht, obwohl Spielraum da wäre.

Welcher Tarifvertrag für welches Haus gilt

Sparkassen vergüten in der Regel nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst mit den besonderen Regelungen für Sparkassen, kurz TVöD-S. Verhandelt wird zwischen den kommunalen Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften, allen voran ver.di. Neben dem Grundentgelt regelt der Tarifvertrag Arbeitszeit, Urlaub, eine Sparkassensonderzahlung und die Zusatzversorgung.

Genossenschaftsbanken - Volksbanken, Raiffeisenbanken und die genossenschaftlichen Zentralinstitute - haben einen eigenen Tarifvertrag. Das Prinzip ist vergleichbar: Tarifgruppen, Stufen, geregelte Zulagen und Sonderzahlungen.

Private und öffentliche Banken fallen unter den Tarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken. Auf Arbeitgeberseite verhandelt der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes, kurz AGV Banken, auf Arbeitnehmerseite ver.di sowie weitere Gewerkschaften. Wer diesem Tarifvertrag unterliegt, hat ebenfalls ein Gefüge aus Tarifgruppen.

Nicht tarifgebunden sind viele Privatbankiers, Auslandsbanken, Direktbanken und spezialisierte Institute. Dort gilt das, was im Arbeitsvertrag steht.

Ob ein Haus tarifgebunden ist, steht nicht immer in der Stellenanzeige. Es ist eine legitime und wichtige Frage im Bewerbungsgespräch.

Wie eine Tarifgruppe zustande kommt

Das wird häufig missverstanden. Die Tarifgruppe hängt nicht an der Person, sondern an der Tätigkeit. Grundlage ist eine Stellenbeschreibung, die mit den Tätigkeitsmerkmalen des Tarifvertrags abgeglichen wird. Was zählt, sind unter anderem der Umfang der eigenen Entscheidungskompetenz, die Selbstständigkeit der Aufgabe, die erforderliche Qualifikation und die Verantwortung für andere.

Daraus folgen zwei Dinge, die man wissen sollte.

Erstens: Wer sich fortbildet, ohne dass sich die Aufgabe ändert, rückt dadurch nicht automatisch in eine höhere Gruppe. Der Bankfachwirt allein bewegt die Tabelle nicht - die neue Aufgabe tut es, für die er Voraussetzung ist.

Zweitens: Innerhalb der Gruppe geht es über Stufen weiter, die sich in der Regel nach Zeit in der Tätigkeit richten. Das ist der Automatismus, mit dem tarifliche Vergütung wächst, und er läuft ohne Zutun.

Wie viele Gruppen ein Tarifvertrag kennt und welche Beträge dahinterstehen, steht im jeweils gültigen Vertrag. Diese Werte ändern sich mit jeder Tarifrunde; Zahlen aus dem Netz sind oft eine Runde alt.

Was im Tarif verhandelbar ist - und was nicht

Nicht verhandelbar: die Höhe des Tabellenentgelts einer Gruppe und Stufe. Das ist der Sinn eines Tarifvertrags.

Verhandelbar oder zumindest gestaltbar:

Die Zuordnung zur Tarifgruppe. Nicht das Entgelt, aber die Frage, welche Gruppe der Stelle entspricht. Wer eine Stellenbeschreibung liest und feststellt, dass darin Aufgaben stehen, die einer höheren Gruppe zugeordnet sind, hat ein Argument. Das ist der wirksamste Ansatzpunkt und wird selten genutzt.

Die Stufe beim Einstieg. Berufserfahrung aus einer vergleichbaren Tätigkeit kann bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Wie weit, hängt vom Tarifvertrag und von der Praxis des Hauses ab - aber die Frage zu stellen kostet nichts.

Zulagen. Manche Aufgaben sind mit Funktionszulagen verbunden. Ob eine Stelle eine trägt, steht nicht immer in der Anzeige.

Alles außerhalb des Entgelts. Arbeitszeitmodell, Anteil mobiler Arbeit, Beginn der Tätigkeit, Übernahme von Fortbildungskosten, Zahl der freigestellten Tage für die Fortbildung, Dienstwagen oder Jobticket, wo vorgesehen. In tarifgebundenen Häusern liegt hier der eigentliche Verhandlungsraum, und er ist größer, als die meisten annehmen.

Außerhalb des Tarifs

Hier gilt das Gegenteil: Alles ist verhandelbar, und niemand nennt eine Zahl freiwillig als Erster.

Fragen Sie nicht zuerst. Wer als Erster eine Zahl nennt, verankert sie. Wenn im Bewerbungsformular ein Feld für die Gehaltsvorstellung steht, ist die Zahl allerdings verlangt - dann gehört eine hinein, sonst wirkt die Bewerbung unvollständig.

Nennen Sie eine Spanne, keine Zahl. Eine Spanne von etwa zehn Prozent Breite lässt Bewegung, ohne beliebig zu wirken.

Rechnen Sie das Ganze, nicht das Grundgehalt. Bei nicht tarifgebundenen Häusern ist der variable Anteil oft erheblich. Wichtig sind dann drei Fragen: Woran hängt er, wer legt das Ziel fest, und wurde er in den letzten Jahren erreicht? Ein variabler Anteil, den niemand beziffern kann, ist rechnerisch null.

Fragen Sie nach der Altersversorgung. Der Punkt, der beim Vergleich zweier Angebote am häufigsten fehlt und über Jahrzehnte den größten Unterschied macht. In Sparkassen und Genossenschaftsbanken ist die betriebliche Altersversorgung traditionell ein erheblicher Bestandteil, in nicht tarifgebundenen Häusern schwankt sie stark. Ein Angebot mit mehr Grundgehalt kann in der Summe das schwächere sein.

Was das Gehalt tatsächlich bewegt

Drei Faktoren, in dieser Reihenfolge.

Die Aufgabe. Marktfolge, Risikocontrolling, Treasury und Kapitalmarktgeschäft sind in großen Häusern besser vergütet als die Standardberatung. Nicht weil sie schwieriger sind, sondern weil der Kreis derer, die sie ausüben können, kleiner ist.

Die Größe und Art des Hauses. Große private Institute vergüten im Schnitt höher als kleine regionale, dafür mit weniger Planbarkeit. Der Unterschied ist deutlich, aber er ist bezahlte Volatilität, keine geschenkte.

Die Region. Frankfurt, München, Hamburg und Düsseldorf zahlen mehr als ländliche Regionen - und die Lebenshaltungskosten fressen einen Teil davon auf. Wer vergleicht, sollte netto und nach Miete rechnen.

Was das Gehalt dagegen weniger bewegt als erwartet: die Note im Abschluss, die Zahl der Zertifikate und die Dauer der Betriebszugehörigkeit über die Stufenlaufzeit hinaus.

Der Zeitpunkt

Der wirksamste Moment für eine Gehaltsentwicklung ist der Wechsel in eine andere Aufgabe - intern oder extern. Innerhalb derselben Stelle bewegt sich in tarifgebundenen Häusern die Stufe, und das war es. Wer eine Veränderung des Einkommens will, verändert die Aufgabe.

Für Gespräche über das Gehalt beim eigenen Arbeitgeber gilt: der richtige Zeitpunkt ist die Übernahme einer neuen Aufgabe, nicht das Jahresgespräch. Wer zusätzliche Verantwortung übernimmt, sollte vorher klären, wie sie eingruppiert wird - danach ist die Verhandlungsposition schlechter, weil die Arbeit schon getan wird.

Was ohne Bezahlung nicht in Ordnung ist

Ein Punkt, der gelegentlich vorkommt und klar ist: Wer vollwertig mitarbeitet, wird bezahlt. Ein unbezahltes Kennenlernen über einen Tag ist etwas anderes als wochenlange Mitarbeit ohne Vertrag und ohne Vergütung. Sobald jemand produktiv eingesetzt wird, gehört das vergütet - und in einem tarifgebundenen Haus stellt sich diese Frage ohnehin nicht.

Zum Schluss

Im Tarif ist das Gehalt eine Folge der Aufgabe. Wer es verändern will, verändert die Aufgabe oder korrigiert die Zuordnung - beides sind sachliche Gespräche, keine Kraftproben. Außerhalb des Tarifs ist es eine Verhandlung, und dort gilt die alte Regel: Wer die Zahl kennt, die er braucht, und die Zahl, ab der er ablehnt, verhandelt ruhiger als jemand, der beides nicht weiß.

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